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Silber im Zollfreilager

Sie wollen Ihre Edelmetalle nicht zu Hause lagern, dann greifen Sie doch stattdessen auf ein Lager zurück.

Silber und Platin können gemäß § 25a Umsatzsteuergesetz nicht steuerfrei erworben werden, beim Kauf von Weißmetallen fallen zusätzlich 19 % Mehrwertsteuer an.

Allerdings gibt es beim Silberkauf einen vollkommen legalen Weg, um diese 19 % zu umgehen – das Zollfreilager. Hierbei handelt es sich nicht um irgendein Edelmetalllager. Das Zollfreilager dient dem Zweck der unversteuerten und unverzollten Lagerung von Waren. Viele Güter, wie Kunstwerke oder Weine werden ebenso dort gelagert. Für Edelmetallanleger sind hauptsächlich die Zollfreilager in der Schweiz interessant.

Sie interessieren sich für die Lagerung von Weißmetallen in Zollfreilagern? Dann sprechen Sie einfach Ihren Edelmetallberater auf das Zollfreilager von ProWert an.

Was ist ProWert-Lager

- Einmalkauf von Gold / Silber / Platin

- Freier Edelmetallmix

- Günstiger Preis durch Anlage in Industriebarren

- Ab 1.000 €

- Mehrwertsteuerfrei im Zollfreilager

- Abgeltungssteuerfreie Gewinne nach 12 Monaten Haltedauer

- Schnelle und unkomplizierte Abwicklung

- Höchster Sicherheitsstandard im Tresor

- Sicherung in 100% physischen Edelmetalle

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